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LG Frankfurt/Main (2/2 O 288/95) | Datum: 26.01.1996
Der Kläger nimmt in seiner Funktion als Mieterschutzverein den mit der Interessenwahrnehmung der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer beauftragten Beklagten auf Unterlassung und Widerruf der Empfehlung [...]